Tarifvertrag für Einsatzunternehmen

Sie möchten die Arbeitnehmerüberlassung planbar und rechtssicher einsetzen? Technicum arbeitet nach den gültigen Tarifregelungen und schafft klare Rahmenbedingungen für Entgelt, Arbeitszeit und Einsatz.

Tarifliche Grundlagen bei Technicum

Technicum wendet in der Arbeitnehmerüberüberlassung den in der Personaldienstleistungsbranche führenden GVP/BAP-Tarifvertrag an. Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick über das Tarifwerk und die wichtigsten Punkte für Ihren Personaleinsatz mit Technicum. Dazu zählen Informationen zu Entgeltgruppen, Arbeitszeitregelungen sowie relevanten Änderungen im Tarifwerk – damit Sie Entscheidungen intern fundiert vorbereiten und Risiken minimieren können. Alle Angaben orientieren sich am jeweils gültigen Tarifstand. Wenn Ihnen eine Unterlage fehlt oder Sie eine Einordnung für Ihren konkreten Einsatz benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Die Bedeutung des Tarifvertrags für die Personalbeschaffung

Ein Tarifvertrag schafft klare, verlässliche Rahmenbedingungen für Entgelt, Arbeitszeit und Einsatz und macht Ihre Personalbeschaffung planbarer. Er erleichtert interne Freigaben, weil Standards transparent dokumentiert und Compliance-Anforderungen schneller erfüllt werden können. Gleichzeitig steigert eine faire, tarifliche Vergütung die Attraktivität Ihrer Einsätze und unterstützt die Bindung qualifizierter Fachkräfte. Mit Technicum profitieren Sie von tarifkonformer Umsetzung und einer sauberen, nachvollziehbaren Grundlage für Kalkulation und Zusammenarbeit.

Wichtiges zum Tarifvertrag mit Technicum

Bei Technicum erhalten Sie Planungssicherheit, weil wir als tarifgebundenes Mitglied im GVP mit Bindung an das DGB/GVP-Tarifwerk arbeiten. Das Tarifwerk liegt als Basistarifwerk (Stand Januar 2026) vor und wird – je nach Einsatzbranche – durch Ergänzungstarifverträge über Branchenzuschläge ergänzt.

Diese Punkte sind im DGB/GVP-Tarifwerk konkret geregelt

  • Entgelt & Entgeltgruppen: Laut DGB/GVP-Entgelttabellen liegt EG1 ab 01.01.2026 bei 14,96 €/Std.; zudem sind Erfahrungszuschläge (1,5 % > 9 Monate / 3,0 % > 12 Monate) sowie die Anrechnung von Eltern-/Pflegezeiten bis zu 12 Monate geregelt.
  • Arbeitszeit & Einsatzsteuerung: Laut Tarifwerk gilt im Vollzeitmodell eine regelmäßige Arbeitszeit von 151,67 Std./Monat (35 Std./Woche) mit Option bis max. 40 Std./Woche; Einsatzbedingungen wie Direktionsrecht, wechselnde Einsatzorte und Einsatzmeldung sind im Manteltarifvertrag festgelegt.
  • Zuschläge: Mehrarbeit wird über der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit zuschlagspflichtig, wenn > 15 % überschritten werden (25 % Zuschlag); Nacht-/Sonn-/Feiertagszuschläge orientieren sich am Kundenbetrieb, sind aber tariflich gedeckelt (Nacht max. 25 %, Sonntag max. 50 %, Feiertag max. 100 %, es gilt der höchste).
  • Arbeitszeitkonto & Abrechnung: Das Tarifwerk erlaubt ein Arbeitszeitkonto mit max. 200 Plusstunden und Auszahlung auf Verlangen über 91 Plusstunden; Zuschläge/Zulagen werden mit dem Monatsentgelt ausgezahlt und nicht ins AZK übertragen, AZK-Auszahlungen erfolgen nur zum tariflichen Stundenentgelt (ohne Branchenzuschläge/Zulagen/Zuschläge).
  • Urlaub & Sonderzahlungen: Der Urlaub ist gestaffelt (25 Tage im 1. Jahr, 27 ab dem 2., 30 ab dem 5. Jahr) inklusive Anrechnung von Eltern-/Pflegezeiten bis 12 Monate; Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nach Betriebszugehörigkeit tabellarisch (u. a. für 2026/2027) ausgewiesen.
  • Wegezeiten & Übernachtungskosten: Bei Anfahrten außerhalb der Arbeitszeit von > 1:15 Std. wird die darüber hinausgehende Wegezeit für Hin- und Rückweg vergütet (mit Geltendmachung „spätestens Ende des Monats“); bei Wegezeiten von > 2 Std. sind Übernachtungskosten (Organisation/Kostenübernahme bzw. Erstattung nach Genehmigung/Beleg) geregelt.
  • Fristen & Fälligkeit: Entgelt ist regelmäßig zum 15. Bankarbeitstag fällig und ein Abschlag von 80 % ist vorgesehen; außerdem gelten Ausschlussfristen (u. a. 3 Monate zur Geltendmachung und weitere Stufen).

Fragen Sie eine Beratung an

Sie möchten alle Details zum Tarifvertrag kennenlernen? Dann unterstützen Sie die Technicum Experten gerne persönlich. Wir klären Ihre Fragen zu Entgeltgruppen, Zuschlägen, Arbeitszeitregelungen und den Änderungen ab 2026 – verständlich und praxisnah für Ihren Bedarf. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei internen Freigaben und einer belastbaren Einsatz- und Kostenkalkulation. Fragen Sie jetzt eine Beratung an – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Fragen und Antworten rund um den Tarifvertrag von Technicum

Ab dem 01.01.2026 wird das bisherige Tarifgefüge durch ein einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk gebündelt. Für Sie bedeutet das: klarere, einheitlichere Grundlagen für Entgelte und Arbeitsbedingungen in der Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Gleichzeitig sollten Verrechnungssätze und Einsatzkalkulationen frühzeitig geprüft werden, weil tarifliche Anpassungen Auswirkungen auf die Personalkosten haben können.

Die Vergütung erfolgt über Entgeltgruppen, die Tätigkeiten und Anforderungen systematisch einordnen. Für Unternehmen ist das relevant, weil sich daraus die Basis für Kalkulation, Vergleichbarkeit und interne Freigaben ergibt. Technicum unterstützt Sie dabei, die passende Einordnung für den konkreten Einsatz sauber zu definieren und transparent zu dokumentieren.

Zum Jahresbeginn 2026 gab es tarifliche Anpassungen; weitere Stufen können im Jahresverlauf folgen. Dadurch steigen in der Regel die Lohnkosten, was sich auf Verrechnungssätze und Budgetplanung auswirken kann. Für eine belastbare Kalkulation empfiehlt es sich, frühzeitig den Einsatzzeitraum, die Entgeltgruppe und mögliche Zuschläge zu berücksichtigen.

Branchenzuschläge kommen je nach Einsatzbranche und Einsatzdauer hinzu und dienen dazu, die Vergütung schrittweise an das Niveau vergleichbarer Stammbelegschaften anzunähern. Für Sie ist das wichtig, weil Zuschläge die Gesamtkosten beeinflussen und in der Planung mitgedacht werden müssen. Technicum hilft Ihnen, die relevanten Zuschlagslogiken für Ihren Einsatzbereich transparent einzuordnen.

Arbeitszeitkonten regeln den Ausgleich von Plus- und Minusstunden innerhalb definierter Grenzen und schaffen Flexibilität im Einsatz. Für Unternehmen ist das relevant, weil es die Einsatzsteuerung in Schichtmodellen, bei Auftragsspitzen oder bei kurzfristigen Änderungen beeinflussen kann. Technicum sorgt für eine klare Abstimmung, damit Arbeitszeiten nachvollziehbar dokumentiert und sauber abgerechnet werden.

Bei längeren Fahrwegen können tarifliche Regelungen greifen, die zusätzliche vergütungsrelevante Zeiten auslösen – insbesondere, wenn Anfahrten außerhalb der Arbeitszeit bestimmte Schwellen überschreiten. Für Sie ist das vor allem bei weiter entfernten Standorten und wechselnden Einsatzorten relevant, weil es die Einsatzkalkulation beeinflussen kann. Wir klären solche Rahmenbedingungen vor Einsatzstart, damit Sie Kosten und Ablauf sicher planen können.

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